Der Hochschulrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität.
Er hat sechs stimmberechtigte Mitglieder, von den vier Externe sind.
Er gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Bauhaus-Universität und zur Schwerpunktsetzung in Forschung, Lehre und künstlerisch-gestalterischer Entwicklung. Darüber hinaus gehören zu seinen Aufgaben die Wahl des Rektors und des Kanzlers, die Bestätigung der Grundordnung, der Struktur- und Entwicklungspläne und der Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie die Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium und zu Entscheidungen des Rektorates zur Errichtung, Übernahme, Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen.