[E27] erschiebung des Haushaltsjahres - mögliche Auswirkungen auf Initiativenarbeit

Referat Initiativenkoordination initiativkoordination at m18.uni-weimar.de
Mon Aug 30 11:49:06 CEST 2021


Liebe Inis,

das neue ThürHG zwingt uns dazu, unsere bisherige Haushaltsplanung an 
die geltenden Vorschriften anzupassen.

Laut Gesetz muss der Haushaltsplan drei Monate vor Beginn des neuen 
Haushaltsjahres dem Präsidenten zur Genehmigung vorliegen. Bisher kam 
der StuKo (noch) mit den bis 2018 geltenden sechs Wochen durch, dies 
geht nun nicht mehr. Diese Drei-Monats-Regelung ist mit dem etablierten 
Arbeitsablauf des StuKo nicht mehr zu vereinbaren und bedarf daher einer 
neuen Betrachtung aller möglichen Alternativen.

Eine Überlegung ist, eventuell das Haushaltsjahr zu verschieben, es 
statt wie bisher -orientiert am Kalenderjahr- nun unterjährig 
(gesetzlich möglich zum 01.04. oder 01.10. einer Jahres, Abweichungen 
hiervon möglich nach Genehmigung des Präsidiums) beginnen zu lassen.

Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern dies Auswirkungen auf die 
Arbeit des StuKo, seiner Referate und Initiativen hätte.

Ich würde Euch um eine kurze Rückmeldung bitten, wo und ggf. wie eine 
Verschiebung des Haushaltsjahres (Beginn zunächst offen) Eure 
Initiativenarbeit beeinflussen würde, damit die Diskussions- und 
Entscheidungsgrundlage für den StuKo so umfangreich wie möglich ist.

Danke Euch und viele Grüße

Louisa

-- 
Referat Initiativenkoordination
Marienstraße 18
99423 Weimar

m18.uni-weimar.de


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