[Tonraum] erschiebung des Haushaltsjahres - mögliche Auswirkungen auf Initiativenarbeit
Referat Initiativenkoordination
initiativkoordination at m18.uni-weimar.de
Mon Aug 30 11:49:06 CEST 2021
Liebe Inis,
das neue ThürHG zwingt uns dazu, unsere bisherige Haushaltsplanung an
die geltenden Vorschriften anzupassen.
Laut Gesetz muss der Haushaltsplan drei Monate vor Beginn des neuen
Haushaltsjahres dem Präsidenten zur Genehmigung vorliegen. Bisher kam
der StuKo (noch) mit den bis 2018 geltenden sechs Wochen durch, dies
geht nun nicht mehr. Diese Drei-Monats-Regelung ist mit dem etablierten
Arbeitsablauf des StuKo nicht mehr zu vereinbaren und bedarf daher einer
neuen Betrachtung aller möglichen Alternativen.
Eine Überlegung ist, eventuell das Haushaltsjahr zu verschieben, es
statt wie bisher -orientiert am Kalenderjahr- nun unterjährig
(gesetzlich möglich zum 01.04. oder 01.10. einer Jahres, Abweichungen
hiervon möglich nach Genehmigung des Präsidiums) beginnen zu lassen.
Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern dies Auswirkungen auf die
Arbeit des StuKo, seiner Referate und Initiativen hätte.
Ich würde Euch um eine kurze Rückmeldung bitten, wo und ggf. wie eine
Verschiebung des Haushaltsjahres (Beginn zunächst offen) Eure
Initiativenarbeit beeinflussen würde, damit die Diskussions- und
Entscheidungsgrundlage für den StuKo so umfangreich wie möglich ist.
Danke Euch und viele Grüße
Louisa
--
Referat Initiativenkoordination
Marienstraße 18
99423 Weimar
m18.uni-weimar.de
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