Verwaltungskostenbeitrag

Verwaltungskostenbeitrag abgeschafft
Am 17. Dezember 2009 beschloss die Landesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrages zum WS 2010/11 beinhaltet. Die Hochschulen wurden aber von der Landesregierung angehalten, diese Gebühr bereits zum Sommersemester 2010 nicht mehr zu erheben.

Perspektiven in Thüringen
Bis zur nächsten Landtagswahl in Thüringen 2014 ist keine Einführung allgemeiner Studiengebühren zu erwarten. Das 2006 beschlossene Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetzt ermöglicht jedoch den Hochschulen die Einführung verschiedener anderer Gebühren. Beispielsweise erhebt die Bauhaus-Universität Weimar eine sogenannte Säumnisgebühr in Höhe von 20€, die bei verspäteter Rückmeldung fällig wird und an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bereits mehrere gebührenpflichtige nicht konsekutive Masterstudiengänge.

Rückblick Verwaltungskostengebührenboykott 2007
Mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes 2007 führte die Landesregierung zum WS 2007/08 den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50€, wobei 25€ ans Land Thüringen und 25€ an die jeweilige Universität gingen. Die Einführung der Zahlung wurde von Anfang an mit Protesten der Thüringer Studierendenschaften begleitet.

Urabstimmung „Verwaltungsgebührenboykott“ 2007
wahlberechtigt: 3031
abgegebene Stimmen: 608 ungültig: 5
Wahlbeteiligung: 20,05%
Für den Beitritt zum Boykott 563 (93,36%)
Gegen den Beitritt zum Boykott 40 (6,64%)

Die Weimarer Studierenden der BUW hatten sich in einer Urabstimmung vom 26. bis 28. Juni 2007 mehrheitlich für einen Boykott gegen die Verwaltungskostenbeitrag entschieden. Während des Boykotts sollte der Verwaltungskostenbeitrag von 50€  bis zum Stichtag, dem 27. August 2007, statt an die Landeshauptkasse Thüringen auf ein Treuhandkonto für Studierende der BUW überwiesen werden. Der Boykott wurde abgebrochen, da weniger als 20% der Studierenden der BUW den Betrag auf das Treuhandkonto statt die Landeshautkasse überwiesen hatten.