Förderung

Wir möchten dich motivieren Eigeninitiative zu ergreifen und künstlerische, kulturelle, politische, wissenschaftliche sowie pädagogische Projekte außerhalb des Hochschulangebotes zu realisieren oder daran teilzunehmen.


Staffelung der Förderung:

I Zuschuss zur Teilnahme an Wettbewerben, Meisterkursen, Konferenzen, Tagungen, Workshops
     max. 100 € pro akademisches Jahr

II Ausrichtung, Organisation von Konzerten, Projekten, Workshops und anderen Veranstaltungen
a) Kleinere Projekte, weniger als 10 Beteiligte
     max. 500 €
b) Größere Projekte, 10 oder mehr Beteiligte
     max. 1000€
c) Besonders förderungswürdige Projekte
     max. 3.000 €

Förderstufe II

Förderungsfähig:
- Werbung, Versicherung, Fahrtkosten, Raummiete, Transport
- Ausleihe von Technik, Notenmaterial, Instrumenten
Dies gilt nur solange nicht die Möglichkeit einer Bereitstellung durch die Hochschule besteht.

Nicht förderungsfähig:
- Gagen, Blumen, Verpflegung
- Kauf von Technik, Notenmaterial, Instrumenten


Weitere Informationen über die Verfahrensweise sowie Antragsformulare findest du hier, auf der Homepage der HfM oder an den StuRa-Brettern in den Hochschulgebäuden.


Förderrichtlinien StuRa

Funding Guidelines StuRa

StuRa Förderantrag

StuRa Funding Application

Ordnung zur Verwendung der LZSG