[Wahl] Fwd: AW: Studentische Gremienwahlen 2023 - Probleme Digital Engineering | Problemlösung für diesjährige Fachschatsratswahlen für Kandidierende | Empfehlung

Ludwig Lorenz ludwig.david.lorenz at uni-weimar.de
Thu Jun 8 19:06:05 CEST 2023


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-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Wahlamt <wahlamt at uni-weimar.de>
Gesendet: 8. Juni 2023 18:49:27 MESZ
An: 'Ludwig Lorenz' <ludwig.david.lorenz at uni-weimar.de>
CC: Christian Koch <c.koch at uni-weimar.de>, Kanzler <Kanzler at uni-weimar.de>
Betreff: AW: Studentische Gremienwahlen 2023 - Probleme Digital Engineering | Problemlösung für diesjährige Fachschatsratswahlen für Kandidierende | Empfehlung

Lieber Herr Lorenz,



vielen Dank für Ihre Initiative und Ihr Engagement.



I. Der Wunsch des StuKo-Vorstand und des studentischen Wahlausschusses, die für den Fachschaftsrat kandidierenden Studierenden des Studiengangs Digital Engineering in der von den Wahlberechtigten gewünschten Fakultät zu berücksichtigen, kann unter Anwendung der Regelungen der Wahlordnung der Studierendenschaft (WahlO Stud) rechtlich gelöst werden.

Diese Lösung bezieht sich aber nur auf den Fachschaftsrat und die Kandidierenden. Hinsichtlich der universitären Gremien Senat, Fakultätsrat und Beirat für Gleichstellungsfragen gilt die WahlO der Universität, nach der das Wahlverzeichnis zum Stichtag maßgebend ist.



Für die derzeit stattfindenden Fachschaftsratswahlen schlage ich für die Zuordnung der Kandidierenden folgendes Vorgehen vor:

Der StuKo ist nach § 5 Abs. 1 WahlO Stud für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich. Hierzu zählt auch die Erstellung und Kontrolle des Wählerverzeichnisses nach Abs. 2.

Nach § 7 Abs. 3 WahlO Stud. wird das Wählerverzeichnis vor dem ersten Wahltag geschlossen. Der erste Wahltag ist der 06.06.2023.

Bis zum 05.06.2023 ist der StuKo für Änderungen und Ergänzungen des Wählerverzeichnisses zuständig. Der StuKo ist daher berechtigt und verpflichtet, die Studierenden, die bis zum 05.06.2023 dem StuKo einen anderen als im Wahlverzeichnis aufgeführten Wahlbereich angezeigt haben, im vom Wahlberechtigten gewünschten Wahlbereich aufzunehmen und das Wählerverzeichnis dahingehend zu korrigieren.

Der Wunsch nach Zuordnung zu einer anderen als im Wahlverzeichnis gelisteten Fakultät kann auch durch die nach § 6 Abs. 2 WahlO Stud eingereichten Wahlvorschläge geäußert werden. Die Wahlvorschläge müssen neben Namen und Vornamen auch die Fakultät der Kandidierenden enthalten. Sofern der eingereichte Wahlvorschlag die Fakultät aufweist, ist diese durch den StuKo zu überprüfen und im gegebenen Fall im vom StuKo bis zum 05.06.2023 zu pflegenden Wählerverzeichnis zu berücksichtigen.



Leider finde ich keine passende Lösung für die aktiv wahlberechtigten Studierenden des o.g. Studiengangs. Hinsichtlich dieser Wahlberechtigten, die an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme für die von ihnen favorisierte Fakultät abgeben wollen, hätte für die Zuordnung zu einer bestimmten Fakultät ein fristgerechter Widerspruch beim Wahlamt oder StuKo bis zum 25.04.2023 eingehen müssen. Dies ist leider von keinem einzigen Wahlberechtigten wahrgenommen worden.



II. Zum zukünftigen Vorgehen konnte ich mich heute mit Herr Prof. Koch telefonisch abstimmen.

Objektive Kriterien für eine Zuordnung zu einer der beiden Fakultäten gibt es nicht. Deshalb kann die Zuordnung und damit die Wahlberechtigung für eine der beiden Fakultäten nur anhand des Willens des Studierenden festgestellt werden.



1. Für die derzeit immatrikulierten Studierenden sollte eine Abfrage per E-Mail (evtl. ab Herbst 2023) erfolgen, möglichst durch das Dezernat Studium und Lehre, da dort die Daten aller Studierenden und auch die Wahlberechtigung in einer Datenbank erfasst werden.



2. Für zukünftig zu immatrikulierende Studierenden soll eine Zuordnung mit der Immatrikulation erfolgen. Diese sollte im Dezernat Studium und Lehre erfasst werden.

Für eine Zuordnung zu einer der beiden Fakultäten und als Unterstützung der Studierenden könnte eine Empfehlung dahingehend gegeben werden, die sich daran orientiert, ob eine individuelle Zuordnung eher als Informatiker (dann Fak. M) oder eher als Ingenieur (dann Fak. B) gewünscht ist.

Bei der Rückmeldung könnte der Studierende jedes Mal seine vorgenommene Zuordnung zu einer der beiden Fakultäten korrigieren lassen.

Vorab ist die inhaltliche und technische Umsetzung zu klären.



3. Für bereits immatrikulierte Studierenden sollte bei der Rückmeldung die Möglichkeit offeriert werden, die Zuordnung und damit Wahlberechtigung durch das Dezernat Studium und Lehre ändern zu lassen. Auch hier ist das Procedere vorab zu klären.



Wie bereits besprochen soll am 07.07.2023 eine Besprechung stattfinden unter Teilnahme der Mitglieder des studentischen Wahlausschusses, von Frau Braun als Geschäftsführerin, ggf. weiteren Mitglieder des StuKo, 2 Mitarbeiterinnen des Dezernat Studium und Lehre sowie ggf. eine Vertretung für Prof. Koch, der an diesem Termin leider nicht teilnehmen kann. Mit dem neu gewählten Vizepräsident für Studium und Lehre, Herr Dr. Simon Frisch, werde ich mich im Vorfeld ebenfalls abstimmen.

Dieser Termin zielt darauf ab, eine gemeinsame und zukünftig tragfähige Lösung für die oben aufgeführte Problematik zu finden. Daneben strebe ich an, einen möglichst verbindlichen Arbeits-, Zeit- und Kommunikationsplan zu erstellen und abzustimmen, der als Grundlage für eine zukünftige gemeinsame Wahldurchführung für die universitären Gremien und die Gremien der studentischen Selbstverwaltung dienen soll.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Bei Fragen melden Sie sich bitte gern bei mir.

Viele Grüße

Elke Döhler

--

im Auftrag des Wahlleiters

Ass. iur. Elke Döhler

Leiterin Wahlamt Bauhaus-Universität Weimar

Belvederer Allee 6

99425 Weimar

Tel: 03643 581204

E-Mail: wahlamt at uni-weimar.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ludwig Lorenz <ludwig.david.lorenz at uni-weimar.de>
Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 12:47
An: Christian Koch <c.koch at uni-weimar.de>
Cc: Elke Döhler <elke.doehler at uni-weimar.de>
Betreff: Studentische Gremienwahlen 2023 - Probleme Digital Engineering



Hi Christian,



ich hatte am vergangenen Freitag versucht kurzfristig telefonisch zu erreichen, weil wir als studentischer Wahlausschuss erfahren haben, dass drei Kandidaturen von Digital Engineering bei der diesjährigen Gremienwahl nicht für die Fakultät Medien antreten dürfen. Ich stand dann am Freitag noch im Kontakt mit Frau Döhler und sie konnte mir erklären, dass es an einer Regelung liegt, die vor einigen Jahren gemeinsam mit dir in deiner Funktion als damaliger VPSL getroffen wurde.

Die Wahlordnung wurde dahingehend geändert, dass Studierende aus mehreren Fakultäten nicht mehr nach ihrem Schwerpunkt im aktuellen Semester die Wahl treffen, für welche Fakultät sie ihr passives und aktives Wahlrecht ausüben, sondern diese Entscheidung quasi vom Wählerverzeichnis abgenommen wird. Für Digital Engineering werden aktuell alle Studierenden in Fakultät Bauingenieurwesen eingruppiert, solange sie nicht Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis einlegen. Das haben die Kandidierenden dieses Jahr nicht gemacht, weswegen ihre Wahlvorschläge nun leider ungültig sind.



Das haben wir als studentischer Wahlausschuss auch leider nicht kommuniziert und den Eindruck erweckt, eine Erklärung im Wahlvorschlag für welche Fakultät die Personen antreten möchten reicht aus. Eine Erklärung und Entschuldigung im Namen des studentischen Wahlausschuss schicke ich nachher an den Verteiler für den Studiengang Digital Engineering. Deshalb hier schon vorab eine Info an dich.



Der Fachschaftsrat Medien und der studentische Wahlausschuss halten die aktuelle Praxis für verbesserungsfähig und würden gern im Gespräch mit dem Wahlamt und betroffenen Studierenden von Digital Engineering an einer neuen Lösung für den Doppelstudiengang arbeiten. Dazu stehe ich auch bereits mit Frau Döhler im Kontakt. Über deinen Support als Studiengangsleiter würden wir uns dabei sehr freuen. Dafür melde ich mich nochmal mit einer offiziellen Mail, nachdem die Wahl diese Woche erfolgreich durchgeführt und bestätigt wurde.



Liebe Grüße Ludwig


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